Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke ENERGIEWELTEN ((fig.)) von Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE

ENERGIEWELTEN ((fig.)) (689754)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 689754

Details zur Marke ENERGIEWELTEN ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

00031/2016

Bildmarke

ENERGIEWELTEN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

29.06.2016

Hinterlegungs­datum

06.06.2016

Ablauf Schutzfrist

06.06.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42

Inhaber

Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE
Hintere Bahnhofstrasse 10
5001 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag ENERGIEWELTEN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 689754 gehört zu der Bildmarke «ENERGIEWELTEN ((fig.))» von Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 689754 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 689754 gehört dem Inhaber Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE Hintere Bahnhofstrasse 10, 5001 Aarau CH. Der Inhaber Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ENERGIEWELTEN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke ENERGIEWELTEN ((fig.)), eingetragen durch Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.