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Wortmarke VBZ ZÜRI-LINIE von Verkehrsbetriebe Zürich - ... 689470


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.06.2016



Details zur Marke VBZ ZÜRI-LINIE

Gesuch Nr.

65040/2015

Wortmarke

VBZ ZÜRI-LINIE

Eintrag ins Markenregister

23.06.2016

Hinterlegungs­datum

09.05.2016

Eintragsänderung

23.06.2016

Ablauf Schutzfrist

09.05.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 39, 41

Inhaber

Verkehrsbetriebe Zürich
Luggwegstrasse 65
8048 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Schreibwaren; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft; Fotografien; insbesondere Fahrpläne.

Klasse 39

Transportwesen und Zurverfügungstellen von Informationen dazu, insbesondere Fahrpläne.

Klasse 41

Kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VBZ ZÜRI-LINIE

Markeneintragung: Die Markennummer 689470 gehört zu der Wortmarke «VBZ ZÜRI-LINIE» von Verkehrsbetriebe Zürich. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 689470 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Juni 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 689470 gehört dem Inhaber Verkehrsbetriebe Zürich Luggwegstrasse 65, 8048 Zürich CH. Der Inhaber Verkehrsbetriebe Zürich hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke VBZ ZÜRI-LINIE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VBZ ZÜRI-LINIE, eingetragen durch Verkehrsbetriebe Zürich, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.