Details zur Marke zahn24arzt ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
50578/2016
Bildmarke
zahn24arzt ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
19.05.2016
Hinterlegungsdatum
15.01.2016
Eintragsänderung
19.05.2016
Ablauf Schutzfrist
15.01.2026
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
5, 44
Inhaber
Langfeldweg 24
4528 Zuchwil CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 5
Pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische und veterinärmedizinische Präparate; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babykost; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.
Klasse 44
Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; land-, garten- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag zahn24arzt ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 687854 gehört zu der Bildmarke «zahn24arzt ((fig.))» von zahn24arzt AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 687854 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Mai 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 687854 gehört dem Inhaber zahn24arzt AG Langfeldweg 24, 4528 Zuchwil CH. Der Inhaber zahn24arzt AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke zahn24arzt ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke zahn24arzt ((fig.)), eingetragen durch zahn24arzt AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.