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Bildmarke 687309 von Martin Imlig


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 29.04.2016

Bildmarke 687309

Details zur Marke ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

62423/2015

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

29.04.2016

Hinterlegungs­datum

09.10.2015

Eintragsänderung

29.04.2016

Ablauf Schutzfrist

09.10.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

20, 44

Löschdatum

02.05.2026

Inhaber

Martin Imlig
Scheideggweg 8
6410 Goldau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

20: Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen.; 44: Medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.;

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 687309 gehört zu der Bildmarke «-» von Martin Imlig. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 687309 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. April 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 687309 gehört dem Inhaber Martin Imlig Scheideggweg 8, 6410 Goldau CH. Der Inhaber Martin Imlig hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Martin Imlig, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.