Home  »  Meldung vom 11.05.2025  »  Marke RHEINTALER Weine wie das Tal. ((fig.)) von Genossenschaft WEINERLEBNIS RHEINTAL

RHEINTALER Weine wie das Tal. ((fig.)) (686570)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 686570

Details zur Marke RHEINTALER Weine wie das Tal. ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

55585/2012

Bildmarke

RHEINTALER Weine wie das Tal. ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.04.2016

Hinterlegungs­datum

09.09.2013

Ablauf Schutzfrist

09.09.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Inhaber

Genossenschaft WEINERLEBNIS RHEINTAL
Bahnstrasse 2
9442 Berneck CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag RHEINTALER Weine wie das Tal. ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 686570 gehört zu der Bildmarke «RHEINTALER Weine wie das Tal. ((fig.))» von Genossenschaft WEINERLEBNIS RHEINTAL. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 686570 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 686570 gehört dem Inhaber Genossenschaft WEINERLEBNIS RHEINTAL Bahnstrasse 2, 9442 Berneck CH. Der Inhaber Genossenschaft WEINERLEBNIS RHEINTAL hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke RHEINTALER Weine wie das Tal. ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke RHEINTALER Weine wie das Tal. ((fig.)), eingetragen durch Genossenschaft WEINERLEBNIS RHEINTAL, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.