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Bildmarke NABATU von Adrian Rüegger-Strübin ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.03.2016

Bildmarke 685347

Details zur Marke NABATU ((fig.))

Gesuch Nr.

52965/2016

Bildmarke

NABATU ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.03.2016

Hinterlegungs­datum

08.03.2016

Eintragsänderung

16.03.2016

Ablauf Schutzfrist

08.03.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 37, 42

Inhaber

Adrian Rüegger-Strübin
Blattenstrasse 9
8605 Gutenswil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag NABATU ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 685347 gehört zu der Bildmarke «-» von Adrian Rüegger-Strübin. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 685347 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Mai 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 685347 gehört dem Inhaber Adrian Rüegger-Strübin Blattenstrasse 9, 8605 Gutenswil CH. Der Inhaber Adrian Rüegger-Strübin hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke NABATU ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke NABATU ((fig.)), eingetragen durch Adrian Rüegger-Strübin, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.