Details zur Marke Herzchäfer ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
51768/2016
Bildmarke
Herzchäfer ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
26.02.2016
Hinterlegungsdatum
11.02.2016
Eintragsänderung
26.02.2016
Ablauf Schutzfrist
11.02.2026
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
24, 25, 28
Inhaber
Dorfstrasse 2
8607 Aathal-Seegräben CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 24
Babydecken; textile Unterlagen zum Wechseln von Babywindeln.
Klasse 25
Schuhwaren für Babys; Pram Suits (Babybekleidung); Mützen für Säuglinge, Babys, Kleinkinder und Kinder; Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen für Babys und Kleinkinder; Bekleidungsstücke für Babys; Bekleidungsartikel für Babys und Kleinkinder; Babywäsche; Babyschlafsäcke (Bekleidungsstücke); Babyschlafsäcke (Bekleidung); Babyschlafsäcke (Babybekleidungsstücke); Baby-Oberteile; Babylätzchen aus Kunststoff; Babydoll-Pyjamas; Baby-Bodysuits; Babyhöschen (Unterwäsche); Baby-Unterteile.
Klasse 28
Babyrasseln; Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Herzchäfer ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 684567 gehört zu der Bildmarke «-» von Herzchäfer Janine Bonadimann. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 684567 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Februar 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 684567 gehört dem Inhaber Herzchäfer Janine Bonadimann Dorfstrasse 2, 8607 Aathal-Seegräben CH. Der Inhaber Herzchäfer Janine Bonadimann hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Herzchäfer ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Herzchäfer ((fig.)), eingetragen durch Herzchäfer Janine Bonadimann, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)
