Details zur Marke Mega Jackpot ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
51948/2016
Bildmarke
Mega Jackpot ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
25.02.2016
Hinterlegungsdatum
15.02.2016
Eintragsänderung
25.02.2016
Ablauf Schutzfrist
15.02.2026
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 16, 28, 36, 38, 41
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen; Magnetaufzeichnungsträger; Computersoftware.
Klasse 16
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse.
Klasse 28
Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Spielkarten.
Klasse 36
Versicherungswesen, Finanzwesen, Geldgeschäfte.
Klasse 38
Telekommunikation.
Klasse 41
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Veranstaltung und Durchführung von Lotterien und anderen Glücksspielen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Mega Jackpot ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 684531 gehört zu der Bildmarke «-» von Migros-Genossenschafts-Bund. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 684531 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Februar 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 684531 gehört dem Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund Limmatstrasse 152, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Mega Jackpot ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Mega Jackpot ((fig.)), eingetragen durch Migros-Genossenschafts-Bund, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)
