Home  »  Meldung vom 03.09.2025  »  Marke M MASTER CHRONOMETER ((fig.)) von Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS

M MASTER CHRONOMETER ((fig.)) (684511)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 684511

Details zur Marke M MASTER CHRONOMETER ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

51190/2015

Bildmarke

M MASTER CHRONOMETER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

25.02.2016

Hinterlegungs­datum

08.02.2016

Ablauf Schutzfrist

08.02.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 42

Inhaber

Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS
Lindenweg 50
3003 Bern-Wabern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag M MASTER CHRONOMETER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 684511 gehört zu der Bildmarke «M MASTER CHRONOMETER ((fig.))» von Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 684511 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 684511 gehört dem Inhaber Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS Lindenweg 50, 3003 Bern-Wabern CH. Der Inhaber Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke M MASTER CHRONOMETER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke M MASTER CHRONOMETER ((fig.)), eingetragen durch Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.