Home  »  Meldung vom 19.07.2025  »  Marke FISCHER electric ((fig.)) von Fischer Electric AG für elektrotechnische Anlagen

FISCHER electric ((fig.)) (684256)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 684256

Details zur Marke FISCHER electric ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

65566/2015

Bildmarke

FISCHER electric ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.02.2016

Hinterlegungs­datum

10.12.2015

Ablauf Schutzfrist

10.12.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 37, 38

Inhaber

Fischer Electric AG für elektrotechnische Anlagen
Industriestrasse 2
2552 Orpund CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag FISCHER electric ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 684256 gehört zu der Bildmarke «FISCHER electric ((fig.))» von Fischer Electric AG für elektrotechnische Anlagen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 684256 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 684256 gehört dem Inhaber Fischer Electric AG für elektrotechnische Anlagen Industriestrasse 2, 2552 Orpund CH. Fischer Electric AG für elektrotechnische Anlagen wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke FISCHER electric ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FISCHER electric ((fig.)), eingetragen durch Fischer Electric AG für elektrotechnische Anlagen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.