Home  »  Meldung vom 09.01.2026  »  Marke Stadtwerkekongress ((fig.)) von Swisspower AG

Stadtwerkekongress ((fig.)) (684058)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.02.2016

Bildmarke 684058

Details zur Marke Stadtwerkekongress ((fig.))

Gesuch Nr.

51479/2016

Bildmarke

Stadtwerkekongress ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.02.2016

Hinterlegungs­datum

04.02.2016

Eintragsänderung

15.02.2016

Ablauf Schutzfrist

04.02.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 35, 41

Inhaber

Swisspower AG
Schweizerhof-Passage 7
3011 Bern CH
 

Vertreter

WEINMANN ZIMMERLI
Carmenstrasse 28
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse.

Klasse 35

Durchführung von Ausstellungen und Messen für geschäftliche und Werbezwecke.

Klasse 41

Organisation und Durchführung von Konferenzen, Kongressen, Seminaren und Workshops.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Stadtwerkekongress ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 684058 gehört zu der Bildmarke «Stadtwerkekongress ((fig.))» von Swisspower AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 684058 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Februar 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 684058 gehört dem Inhaber Swisspower AG Schweizerhof-Passage 7, 3011 Bern CH. Swisspower AG wird vertreten durch WEINMANN ZIMMERLI Carmenstrasse 28, 8032 Zürich CH.


Marke Stadtwerkekongress ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Stadtwerkekongress ((fig.)), eingetragen durch Swisspower AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.