Home  »  Meldung vom 26.06.2025  »  Marke Matzinger MASCHINEN FÜR PROFIS ((fig.)) von Matzinger Maschinen für Profis GmbH

Matzinger MASCHINEN FÜR PROFIS ((fig.)) (684046)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 684046

Details zur Marke Matzinger MASCHINEN FÜR PROFIS ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

61809/2015

Bildmarke

Matzinger MASCHINEN FÜR PROFIS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.02.2016

Hinterlegungs­datum

28.09.2015

Ablauf Schutzfrist

28.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

12

Inhaber

Matzinger Maschinen für Profis GmbH
Rorstrasse 11
8162 Steinmaur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Matzinger MASCHINEN FÜR PROFIS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 684046 gehört zu der Bildmarke «Matzinger MASCHINEN FÜR PROFIS ((fig.))» von Matzinger Maschinen für Profis GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 684046 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 684046 gehört dem Inhaber Matzinger Maschinen für Profis GmbH Rorstrasse 11, 8162 Steinmaur CH. Der Inhaber Matzinger Maschinen für Profis GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Matzinger MASCHINEN FÜR PROFIS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Matzinger MASCHINEN FÜR PROFIS ((fig.)), eingetragen durch Matzinger Maschinen für Profis GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.