Home  »  Meldung vom 12.02.2025  »  Marke R ZÜRICH 500 JAHRE REFORMATION ((fig.)) von Landeskirche des Kantons Zürich

R ZÜRICH 500 JAHRE REFORMATION ((fig.)) (682382)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 682382

Details zur Marke R ZÜRICH 500 JAHRE REFORMATION ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

55777/2015

Bildmarke

R ZÜRICH 500 JAHRE REFORMATION ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.01.2016

Hinterlegungs­datum

15.05.2015

Ablauf Schutzfrist

15.05.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 14, 16, 18, 20, 25, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 39, 41, 43

Inhaber

Landeskirche des Kantons Zürich
Kirchgasse 50
8000 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag R ZÜRICH 500 JAHRE REFORMATION ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 682382 gehört zu der Bildmarke «R ZÜRICH 500 JAHRE REFORMATION ((fig.))» von Landeskirche des Kantons Zürich. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 682382 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 682382 gehört dem Inhaber Landeskirche des Kantons Zürich Kirchgasse 50, 8000 Zürich CH. Der Inhaber Landeskirche des Kantons Zürich hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke R ZÜRICH 500 JAHRE REFORMATION ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke R ZÜRICH 500 JAHRE REFORMATION ((fig.)), eingetragen durch Landeskirche des Kantons Zürich, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.