Home  »  Meldung vom 24.12.2015  »  Gallarto von Kaiser Promotion AG

Bildmarke Gallarto von Kaiser Promotion AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.12.2015

Bildmarke 682093

Details zur Marke Gallarto ((fig.))

Gesuch Nr.

64415/2015

Bildmarke

Gallarto ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.12.2015

Hinterlegungs­datum

17.11.2015

Eintragsänderung

24.12.2015

Ablauf Schutzfrist

17.11.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25

Inhaber

Kaiser Promotion AG
Achslenstrasse 15
9016 St. Gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Gallarto ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 682093 gehört zu der Bildmarke «-» von Kaiser Promotion AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 682093 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Dezember 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 682093 gehört dem Inhaber Kaiser Promotion AG Achslenstrasse 15, 9016 St. Gallen CH. Der Inhaber Kaiser Promotion AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Gallarto ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Gallarto ((fig.)), eingetragen durch Kaiser Promotion AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.