Home  »  Meldung vom 12.02.2025  »  Marke Blindenführhunde Allschwil ((fig.)) von Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde

Blindenführhunde Allschwil ((fig.)) (681905)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 681905

Details zur Marke Blindenführhunde Allschwil ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

58061/2015

Bildmarke

Blindenführhunde Allschwil ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.12.2015

Hinterlegungs­datum

24.11.2015

Ablauf Schutzfrist

24.11.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde
Markstallstrasse 6
4123 Allschwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Blindenführhunde Allschwil ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 681905 gehört zu der Bildmarke «Blindenführhunde Allschwil ((fig.))» von Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 681905 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 681905 gehört dem Inhaber Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Markstallstrasse 6, 4123 Allschwil CH. Der Inhaber Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Blindenführhunde Allschwil ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Blindenführhunde Allschwil ((fig.)), eingetragen durch Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.