Home  »  Meldung vom 10.09.2025  »  Marke Color Concentration Control ((fig.)) von Barry Callebaut AG

Color Concentration Control ((fig.)) (681833)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 681833

Details zur Marke Color Concentration Control ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

61844/2015

Bildmarke

Color Concentration Control ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

21.12.2015

Hinterlegungs­datum

28.09.2015

Ablauf Schutzfrist

28.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

2, 29, 40

Inhaber

Barry Callebaut AG
Hardturmstrasse 181
8005 Zürich CH
 

Vertreter

Meissner Bolte Patentanwälte Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Hollerallee 73
28209 Bremen DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Color Concentration Control ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 681833 gehört zu der Bildmarke «Color Concentration Control ((fig.))» von Barry Callebaut AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 681833 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 681833 gehört dem Inhaber Barry Callebaut AG Hardturmstrasse 181, 8005 Zürich CH. Barry Callebaut AG wird vertreten durch Meissner Bolte Patentanwälte Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Hollerallee 73, 28209 Bremen DE.


Marke Color Concentration Control ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Color Concentration Control ((fig.)), eingetragen durch Barry Callebaut AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.