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Bildmarke Pfandbriefzentrale Schweizer Kantonalbanken von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.12.2015

Bildmarke 681653

Details zur Marke Pfandbriefzentrale Schweizer Kantonalbanken ((fig.))

Gesuch Nr.

65120/2015

Bildmarke

Pfandbriefzentrale Schweizer Kantonalbanken ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.12.2015

Hinterlegungs­datum

01.12.2015

Eintragsänderung

16.12.2015

Ablauf Schutzfrist

01.12.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

36

Löschdatum

11.05.2016

Inhaber

Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG
Prime Tower, Hardstrasse 201, Postfach
8010 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Versicherungswesen, Finanzwesen, Geldgeschäfte, Immobilienwesen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Pfandbriefzentrale Schweizer Kantonalbanken ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 681653 gehört zu der Bildmarke «-» von Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 681653 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Mai 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 681653 gehört dem Inhaber Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG Prime Tower, Hardstrasse 201, Postfach, 8010 Zürich CH. Der Inhaber Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Pfandbriefzentrale Schweizer Kantonalbanken ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Pfandbriefzentrale Schweizer Kantonalbanken ((fig.)), eingetragen durch Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.