Home  »  Meldung vom 13.06.2025  »  Marke Noblessieur Finest Gentlemen's Belongings ((fig.)) von HUG-Solutions

Noblessieur Finest Gentlemen's Belongings ((fig.)) (681547)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 681547

Details zur Marke Noblessieur Finest Gentlemen's Belongings ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

65306/2015

Bildmarke

Noblessieur Finest Gentlemen's Belongings ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

14.12.2015

Hinterlegungs­datum

06.12.2015

Ablauf Schutzfrist

06.12.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

24, 25, 43

Inhaber

HUG-Solutions
Belchenring 3
4123 Allschwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Noblessieur Finest Gentlemen's Belongings ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 681547 gehört zu der Bildmarke «Noblessieur Finest Gentlemen's Belongings ((fig.))» von HUG-Solutions. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 681547 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 681547 gehört dem Inhaber HUG-Solutions Belchenring 3, 4123 Allschwil CH. Der Inhaber HUG-Solutions hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Noblessieur Finest Gentlemen's Belongings ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Noblessieur Finest Gentlemen's Belongings ((fig.)), eingetragen durch HUG-Solutions, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.