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Wortmarke BADERTSCHER von Badertscher Rechtsanwälte AG - ... 681174


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.12.2015



Details zur Marke BADERTSCHER

Gesuch Nr.

61190/2015

Wortmarke

BADERTSCHER

Eintrag ins Markenregister

03.12.2015

Hinterlegungs­datum

15.09.2015

Eintragsänderung

03.12.2015

Ablauf Schutzfrist

15.09.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 45

Inhaber

Badertscher Rechtsanwälte AG
Mühlebachstrasse 32
8024 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Herunterladbare Publikationen, insbesondere herunterladbare juristische Publikationen.

Klasse 16

Druckereierzeungisse, insbesondere Druckereierzeugnisse in juristischen Sachgebieten.

Klasse 45

Juristische Dienstleistungen, insbesondere Rechtsberatung, Abfassung juristischer Dokumente, Prozessführung und Mediation; Vertretung und Unterstützung in rechtlichen Streitfällen vor Schieds-, Mediations- und alternativen Gremien zur Streitbeilegung.



Zusammenfassung zum Markeneintrag BADERTSCHER

Markeneintragung: Die Markennummer 681174 gehört zu der Wortmarke «BADERTSCHER » von Badertscher Rechtsanwälte AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 681174 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Dezember 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 681174 gehört dem Inhaber Badertscher Rechtsanwälte AG Mühlebachstrasse 32, 8024 Zürich CH. Der Inhaber Badertscher Rechtsanwälte AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BADERTSCHER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BADERTSCHER , eingetragen durch Badertscher Rechtsanwälte AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.