Home  »  Meldung vom 08.01.2026  »  Marke STEINER INVEST ((fig.)) von Steiner AG

STEINER INVEST ((fig.)) (681032)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.01.2026

Bildmarke 681032

Details zur Marke STEINER INVEST ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

56623/2015

Bildmarke

STEINER INVEST ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

01.12.2015

Hinterlegungs­datum

04.06.2015

Ablauf Schutzfrist

04.06.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35, 36, 37, 38, 42, 45

Löschdatum

06.01.2026

Inhaber

Steiner AG
Hagenholzstrasse 56
8050 Zürich CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich)
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag STEINER INVEST ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 681032 gehört zu der Bildmarke «STEINER INVEST ((fig.))» von Steiner AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 681032 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 681032 gehört dem Inhaber Steiner AG Hagenholzstrasse 56, 8050 Zürich CH. Steiner AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke STEINER INVEST ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke STEINER INVEST ((fig.)), eingetragen durch Steiner AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.