Home  »  Meldung vom 12.02.2025  »  Marke Blindenführhunde Schweiz ((fig.)) von Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde

Blindenführhunde Schweiz ((fig.)) (680690)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 680690

Details zur Marke Blindenführhunde Schweiz ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

58174/2015

Bildmarke

Blindenführhunde Schweiz ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

20.11.2015

Hinterlegungs­datum

30.10.2015

Ablauf Schutzfrist

30.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde
Markstallstrasse 6
4123 Allschwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Blindenführhunde Schweiz ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 680690 gehört zu der Bildmarke «Blindenführhunde Schweiz ((fig.))» von Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 680690 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 680690 gehört dem Inhaber Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Markstallstrasse 6, 4123 Allschwil CH. Der Inhaber Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Blindenführhunde Schweiz ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Blindenführhunde Schweiz ((fig.)), eingetragen durch Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.