Home  »  Meldung vom 25.03.2025  »  Marke INDIAN NILGIRI von Tchibo GmbH

Wortmarke INDIAN NILGIRI von Tchibo GmbH - Markeneintrag Nr. 679979


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.03.2025



Details zur Marke INDIAN NILGIRI

Gesuch Nr.

54184/2015

Wortmarke

INDIAN NILGIRI

Eintrag ins Markenregister

03.11.2015

Hinterlegungs­datum

09.04.2015

Eintragsänderung

24.03.2025

Ablauf Schutzfrist

09.04.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Inhaber

Tchibo GmbH
Überseering 18
22297 Hamburg DE
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kaffee; Kaffeeextrakte; Kaffeeersatzmittel; Koffeinfreier Kaffee; Kaffeegetränke; Präparate für die Zubereitung von Kaffeegetränken; Eiskaffee; Kakao; Kakaogetränke; Präparate für die Zubereitung von Getränken auf Kakaobasis; Malzkaffee; Schokoladengetränke; Präparate zur Zubereitung von Schokoladengetränken; alle vorgenannten Waren indischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag INDIAN NILGIRI

Markeneintragung: Die Markennummer 679979 gehört zu der Wortmarke «INDIAN NILGIRI» von Tchibo GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 679979 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. März 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 679979 gehört dem Inhaber Tchibo GmbH Überseering 18, 22297 Hamburg DE. Tchibo GmbH wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke INDIAN NILGIRI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke INDIAN NILGIRI, eingetragen durch Tchibo GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.