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Bildmarke RAUSCH ((fig.)) von Rausch AG Kreuzlingen - ... 679954


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.11.2015

Bildmarke 679954

Details zur Marke RAUSCH ((fig.))

Gesuch Nr.

64048/2014

Bildmarke

RAUSCH ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

03.11.2015

Hinterlegungs­datum

01.10.2015

Eintragsänderung

03.11.2015

Ablauf Schutzfrist

01.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Inhaber

Rausch AG Kreuzlingen
Bärenstrasse 12
8280 Kreuzlingen CH
 

Vertreter

freigutpartners IP Law Firm,Rechtsanwalt Dr. Robert Flury
Gämsenstrasse 3
8006 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Produkte für die Körper- und Schönheitspflege; Gesichts- und Körpercremen; Haarlotionen, Haarpflegemittel, Haarwaschmittel- und spülungen; Dusch- und Bademittel.



Zusammenfassung zum Markeneintrag RAUSCH ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 679954 gehört zu der Bildmarke «RAUSCH ((fig.))» von Rausch AG Kreuzlingen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 679954 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. November 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 679954 gehört dem Inhaber Rausch AG Kreuzlingen Bärenstrasse 12, 8280 Kreuzlingen CH. Rausch AG Kreuzlingen wird vertreten durch freigutpartners IP Law Firm,Rechtsanwalt Dr. Robert Flury Gämsenstrasse 3, 8006 Zürich CH.


Marke RAUSCH ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RAUSCH ((fig.)), eingetragen durch Rausch AG Kreuzlingen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.