Details zur Marke B BEWETEC ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
62068/2015
Bildmarke
B BEWETEC ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
23.10.2015
Hinterlegungsdatum
02.10.2015
Eintragsänderung
23.10.2015
Ablauf Schutzfrist
02.10.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
6, 19, 37, 39, 40
Inhaber
Hinterlauben 8
9000 St. Gallen CH
Vertreter
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 6
Baumaterialien aus Metall, insbesondere Bewehrungsstahl und Bewehrungsmatten einschliesslich Zubehör wie Distanzkörbe, Stützbügel, Bewehrungsanschlüsse, Anschlusskörbe und -winkel, Kragplattenelemente, Querkraftdorne, Stahlpilze, Durchstanzbewehrung, Schraubbewehrung.
Klasse 19
Baumaterialien nicht aus Metall.
Klasse 37
Bauwesen.
Klasse 39
Logistikdienstleistungen, bestehend aus der Lagerung, Verpackung, Beförderung und Auslieferung von Waren.
Klasse 40
Materialbearbeitung, insbesondere Schneiden, Biegen und Schweissen von Bewehrungsstahl.
Zusammenfassung zum Markeneintrag B BEWETEC ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 679504 gehört zu der Bildmarke «B BEWETEC ((fig.))» von BEWETEC AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 679504 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Oktober 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 679504 gehört dem Inhaber BEWETEC AG Hinterlauben 8, 9000 St. Gallen CH. BEWETEC AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.
Marke B BEWETEC ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke B BEWETEC ((fig.)), eingetragen durch BEWETEC AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.