Details zur Marke GUIDER Beobachter ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
55583/2015
Bildmarke
GUIDER Beobachter ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
12.10.2015
Hinterlegungsdatum
11.05.2015
Eintragsänderung
12.10.2015
Ablauf Schutzfrist
11.05.2025
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 38, 42, 45
Inhaber
Vertreter
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Datenverwaltung mittels Computer.
Klasse 38
Telekommunikation, nämlich Bereitstellen des Zugangs auf Internet Plattformen und elektronische Publikationen, Telefondienste, E-Mail Dienste; Bereitstellen des Zugangs zu Anwaltsnetzwerk über Telekommunikationsdienste; Bereitstellen des Zugangs zu Online Datenbanken bezüglich Rechtsfragen, einschliesslich Gesetzestexten, Rechtsprechung, juristischen Merkblättern, Musterbriefen, Checklisten und Vertragsvorlagen; Vermietung Zugriffszeit auf Computerdatenbanken.
Klasse 42
Zur Verfügungstellen oder Vermietung von elektronischen Speicherplätzen.
Klasse 45
Rechtsberatung; juristische Dienstleistungen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag GUIDER Beobachter ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 679049 gehört zu der Bildmarke «-» von Ringier AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 679049 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Mai 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 679049 gehört dem Inhaber Ringier AG Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen CH. Ringier AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.
Marke GUIDER Beobachter ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke GUIDER Beobachter ((fig.)), eingetragen durch Ringier AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.