Details zur Marke BIO Valv ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
58356/2015
Bildmarke
BIO Valv ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
29.09.2015
Hinterlegungsdatum
13.07.2015
Eintragsänderung
29.09.2015
Ablauf Schutzfrist
13.07.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
10
Inhaber
Vertreter
Kirchenweg 8, Postfach
8034 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 10
Künstliche chirurgische Implantate und Vorrichtungen; Katheter, Katheter zu perkutanen Koronarintervention (PCI), Katheter zur perkutanen transluminalen Koronarangioplastie (PTCA Katheter), insbesondere Katheter zur Ballondilatation; medizinische Apparate und Instrumente, nämlich Ballons und Stents, koronare Ballonkatheter, ballonexpandierbare Stents, selbstexpandierende Stents, künstliche Herzklappenprothesen bei Erkrankungen von Mitralkappen, Bikuspidalklappen, Aortenklappen, Transkatheter-Aortenklappen, perkutane Aortenklappen, Trikuspidalklappen, Pulmonarklappen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag BIO Valv ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 678536 gehört zu der Bildmarke «BIO Valv ((fig.))» von BIOTRONIK AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 678536 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. September 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 678536 gehört dem Inhaber BIOTRONIK AG Ackerstrasse 6, 8180 Bülach CH. BIOTRONIK AG wird vertreten durch RENTSCH PARTNER AG Kirchenweg 8, Postfach, 8034 Zürich CH.
Marke BIO Valv ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke BIO Valv ((fig.)), eingetragen durch BIOTRONIK AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.