Home  »  Meldung vom 18.04.2025  »  Marke kultur macht schule.ch ((fig.)) von Fachstelle Kulturvermittlung, Abteilung Kultur, BKS, Kanton Aargau

kultur macht schule.ch ((fig.)) (678160)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 678160

Details zur Marke kultur macht schule.ch ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

54450/2015

Bildmarke

kultur macht schule.ch ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.09.2015

Hinterlegungs­datum

03.09.2015

Ablauf Schutzfrist

03.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 41

Inhaber

Fachstelle Kulturvermittlung, Abteilung Kultur, BKS, Kanton Aargau
Bachstrasse 15
5001 Aarau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag kultur macht schule.ch ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 678160 gehört zu der Bildmarke «kultur macht schule.ch ((fig.))» von Fachstelle Kulturvermittlung, Abteilung Kultur, BKS, Kanton Aargau. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 678160 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 678160 gehört dem Inhaber Fachstelle Kulturvermittlung, Abteilung Kultur, BKS, Kanton Aargau Bachstrasse 15, 5001 Aarau CH. Der Inhaber Fachstelle Kulturvermittlung, Abteilung Kultur, BKS, Kanton Aargau hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke kultur macht schule.ch ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke kultur macht schule.ch ((fig.)), eingetragen durch Fachstelle Kulturvermittlung, Abteilung Kultur, BKS, Kanton Aargau, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.