Home  »  Meldung vom 21.09.2016  »  Marke HEALTHCOM von sminds AG

Wortmarke HEALTHCOM von sminds AG - Markeneintrag Nr. 677923


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.09.2015



Details zur Marke HEALTHCOM

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

56682/2014

Wortmarke

HEALTHCOM

Eintrag ins Markenregister

15.09.2015

Hinterlegungs­datum

05.06.2014

Eintragsänderung

15.09.2015

Ablauf Schutzfrist

05.06.2024

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36

Inhaber

sminds AG
Nordstrasse 9
8006 Zürich CH
 

Vertreter

Christoph Byland
BYLANDLAW, Technoparkstrasse 1
8005 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten; Outsourcing-Dienste (Hilfe bei Geschäftsangelegenheiten).

Klasse 36

Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag HEALTHCOM

Markeneintragung: Die Markennummer 677923 gehört zu der Wortmarke «HEALTHCOM» von sminds AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 677923 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. September 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 677923 gehört dem Inhaber sminds AG Nordstrasse 9, 8006 Zürich CH. sminds AG wird vertreten durch Christoph Byland BYLANDLAW, Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich CH.


Marke HEALTHCOM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HEALTHCOM, eingetragen durch sminds AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.