Home  »  Meldung vom 12.03.2025  »  Marke FITNESS FORCE BOOTCAMPER SINCE 2013 ((fig.)) von Migros-Genossenschafts-Bund

FITNESS FORCE BOOTCAMPER SINCE 2013 ((fig.)) (677424)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 677424

Details zur Marke FITNESS FORCE BOOTCAMPER SINCE 2013 ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

53367/2015

Bildmarke

FITNESS FORCE BOOTCAMPER SINCE 2013 ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.09.2015

Hinterlegungs­datum

21.03.2015

Ablauf Schutzfrist

21.03.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

Migros-Genossenschafts-Bund
Limmatstrasse 152
8005 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag FITNESS FORCE BOOTCAMPER SINCE 2013 ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 677424 gehört zu der Bildmarke «FITNESS FORCE BOOTCAMPER SINCE 2013 ((fig.))» von Migros-Genossenschafts-Bund. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 677424 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 677424 gehört dem Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund Limmatstrasse 152, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke FITNESS FORCE BOOTCAMPER SINCE 2013 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke FITNESS FORCE BOOTCAMPER SINCE 2013 ((fig.)), eingetragen durch Migros-Genossenschafts-Bund, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.