Home  »  Meldung vom 05.04.2025  »  Marke GEISSMILCH Absinth ((fig.)) von Lengen Weine & Spirituosen AG

GEISSMILCH Absinth ((fig.)) (677191)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 677191

Details zur Marke GEISSMILCH Absinth ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

55254/2014

Bildmarke

GEISSMILCH Absinth ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

31.08.2015

Hinterlegungs­datum

22.07.2015

Ablauf Schutzfrist

22.07.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Inhaber

Lengen Weine & Spirituosen AG
Kantonsstrasse 100
3902 Brig-Glis CH
 

Vertreter

Renato Kronig
Advokat und Notar, Kapuzinerstrasse 23
3900 Brig-Glis CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag GEISSMILCH Absinth ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 677191 gehört zu der Bildmarke «GEISSMILCH Absinth ((fig.))» von Lengen Weine & Spirituosen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 677191 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 677191 gehört dem Inhaber Lengen Weine & Spirituosen AG Kantonsstrasse 100, 3902 Brig-Glis CH. Lengen Weine & Spirituosen AG wird vertreten durch Renato Kronig Advokat und Notar, Kapuzinerstrasse 23, 3900 Brig-Glis CH.


Marke GEISSMILCH Absinth ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GEISSMILCH Absinth ((fig.)), eingetragen durch Lengen Weine & Spirituosen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.