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Bildmarke 676827 von Kieswerk Calanda AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.08.2015

Bildmarke 676827

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

53468/2015

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.08.2015

Hinterlegungs­datum

24.03.2015

Eintragsänderung

18.08.2015

Ablauf Schutzfrist

24.03.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

19, 36, 37, 39, 40

Inhaber

Kieswerk Calanda AG
Rheinstrasse 219
7004 Chur CH
 

Vertreter

Kunz Schmid Rechtsanwälte und Notare AG
Gäuggelistrasse 1, Postfach 476
7002 Chur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Baumaterialien (nicht aus Metall); Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke; Asphalt, Pech und Bitumen; transportable Bauten (nicht aus Metall); Denkmäler (nicht aus Metall).

Klasse 36

Immobilienwesen.

Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Klasse 39

Transport von Baumaterialien, Baumaschinen, Abfall, gefährlichen Abfällen und Recyclingstoffen.

Klasse 40

Materialbearbeitung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 676827 gehört zu der Bildmarke «-» von Kieswerk Calanda AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 676827 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. August 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 676827 gehört dem Inhaber Kieswerk Calanda AG Rheinstrasse 219, 7004 Chur CH. Kieswerk Calanda AG wird vertreten durch Kunz Schmid Rechtsanwälte und Notare AG Gäuggelistrasse 1, Postfach 476, 7002 Chur CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Kieswerk Calanda AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.