Home  »  Meldung vom 01.06.2021  »  Marke ORTHOPÄDIEPRAXIS BEIM EISENWERK von Dr. med. Gregor Kohler

ORTHOPÄDIEPRAXIS BEIM EISENWERK (676721)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.08.2015



Details zur Marke ORTHOPÄDIEPRAXIS BEIM EISENWERK

Gesuch Nr.

56444/2015

Wortmarke

ORTHOPÄDIEPRAXIS BEIM EISENWERK

Eintrag ins Markenregister

14.08.2015

Hinterlegungs­datum

01.06.2015

Eintragsänderung

14.08.2015

Ablauf Schutzfrist

01.06.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 44

Inhaber

Dr. med. Gregor Kohler
Schmidgasse 32A
8500 Frauenfeld CH
 

Vertreter

IPS Irsch AG
Langfeldstrasse 88
8500 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Orthesen.

Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen; Ausgabe und Anpassung von Orthesen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ORTHOPÄDIEPRAXIS BEIM EISENWERK

Markeneintragung: Die Markennummer 676721 gehört zu der Wortmarke «ORTHOPÄDIEPRAXIS BEIM EISENWERK» von Dr. med. Gregor Kohler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 676721 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Mai 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 676721 gehört dem Inhaber Dr. med. Gregor Kohler Schmidgasse 32A, 8500 Frauenfeld CH. Dr. med. Gregor Kohler wird vertreten durch IPS Irsch AG Langfeldstrasse 88, 8500 Frauenfeld CH.


Marke ORTHOPÄDIEPRAXIS BEIM EISENWERK mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ORTHOPÄDIEPRAXIS BEIM EISENWERK, eingetragen durch Dr. med. Gregor Kohler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.