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Wortmarke Absinthe Brevans von Oliver Matter AG - ... 675995


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.07.2015



Details zur Marke Absinthe Brevans

Gesuch Nr.

51497/2008

Wortmarke

Absinthe Brevans

Eintrag ins Markenregister

23.07.2015

Hinterlegungs­datum

05.02.2015

Eintragsänderung

23.07.2015

Ablauf Schutzfrist

05.02.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33, 43

Inhaber

Oliver Matter AG
Unterer Dammweg 2
3283 Kallnach CH
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Präparate für die Zubereitung von Likören.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere); Liköre; Magenbitter; Aperitifs auf der Grundlage eines destillierten alkoholischen Likörs; Extrakte aus Weinbrandlikören; Verdauungslikör, -schnaps.

Klasse 43

Verpflegung; Barbetrieb; Cocktailbars.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Absinthe Brevans

Markeneintragung: Die Markennummer 675995 gehört zu der Wortmarke «Absinthe Brevans» von Oliver Matter AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 675995 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Juli 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 675995 gehört dem Inhaber Oliver Matter AG Unterer Dammweg 2, 3283 Kallnach CH. Oliver Matter AG wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke Absinthe Brevans mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Absinthe Brevans, eingetragen durch Oliver Matter AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.