Home  »  Meldung vom 20.09.2025  »  Marke PREMIERE. MEATI ((fig.)) von MULTIFIT Tiernahrungs GmbH

PREMIERE. MEATI ((fig.)) (675969)


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 675969

Details zur Marke PREMIERE. MEATI ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

55700/2015

Bildmarke

PREMIERE. MEATI ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.07.2015

Hinterlegungs­datum

13.05.2015

Ablauf Schutzfrist

13.05.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 28, 31

Inhaber

MULTIFIT Tiernahrungs GmbH
Westpreussenstrasse 32-38
47809 Krefeld DE
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag PREMIERE. MEATI ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 675969 gehört zu der Bildmarke «PREMIERE. MEATI ((fig.))» von MULTIFIT Tiernahrungs GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 675969 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 675969 gehört dem Inhaber MULTIFIT Tiernahrungs GmbH Westpreussenstrasse 32-38, 47809 Krefeld DE. MULTIFIT Tiernahrungs GmbH wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke PREMIERE. MEATI ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke PREMIERE. MEATI ((fig.)), eingetragen durch MULTIFIT Tiernahrungs GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.