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Bildmarke finito von Mislin + Balthasar AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.07.2015

Bildmarke 675653

Details zur Marke finito ((fig.))

Gesuch Nr.

54916/2015

Bildmarke

finito ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.07.2015

Hinterlegungs­datum

24.04.2015

Eintragsänderung

15.07.2015

Ablauf Schutzfrist

24.04.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Mislin + Balthasar AG
Lavendelweg 2
6280 Hochdorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Insektenschutzmittel zum Auftragen auf die Haut, Insektenvertilgungsmittel, Insektenvertreibungsmittel, Insektenvertreibungsmittel (Kerzen), Insektenvertreibungsmittel (Lampenöl), Mittel zur Vertilgung von Parasiten, Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren, Parasitenvertilgungsmittel, Parasitizide, Schädlingsvertreibungsmittel, Tabakextrakte (Insektenvertilgungsmittel), Ungeziefervertilgungsmittel.



Zusammenfassung zum Markeneintrag finito ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 675653 gehört zu der Bildmarke «-» von Mislin + Balthasar AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 675653 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Juli 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 675653 gehört dem Inhaber Mislin + Balthasar AG Lavendelweg 2, 6280 Hochdorf CH. Der Inhaber Mislin + Balthasar AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke finito ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke finito ((fig.)), eingetragen durch Mislin + Balthasar AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.