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Bildmarke BOVINI von Stéphane Studer (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.06.2015

Bildmarke 674801

Details zur Marke BOVINI ((fig.))

Gesuch Nr.

56396/2015

Bildmarke

BOVINI ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

25.06.2015

Hinterlegungs­datum

30.05.2015

Eintragsänderung

25.06.2015

Ablauf Schutzfrist

30.05.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 24, 25

Inhaber

Stéphane Studer
Morgentalstrasse 5
4416 Bubendorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 24

Webstoffe und Textilwaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Bettdecken; Tischdecken.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BOVINI ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 674801 gehört zu der Bildmarke «-» von Stéphane Studer. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 674801 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Juni 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 674801 gehört dem Inhaber Stéphane Studer Morgentalstrasse 5, 4416 Bubendorf CH. Der Inhaber Stéphane Studer hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BOVINI ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BOVINI ((fig.)), eingetragen durch Stéphane Studer, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.