Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke Komfort.Strom ((fig.)) von Stadtwerk Winterthur

Komfort.Strom ((fig.)) (674703)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 674703

Details zur Marke Komfort.Strom ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

51364/2015

Bildmarke

Komfort.Strom ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.06.2015

Hinterlegungs­datum

05.02.2015

Ablauf Schutzfrist

05.02.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 37, 38, 39, 40, 42, 45

Inhaber

Stadtwerk Winterthur
Untere Schöntalstrasse 12
8402 Winterthur CH
 

Vertreter

Probst Partner AG
Rechtsanwälte, Attorneys at law, Bahnhofplatz 18
8401 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Komfort.Strom ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 674703 gehört zu der Bildmarke «Komfort.Strom ((fig.))» von Stadtwerk Winterthur. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 674703 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 674703 gehört dem Inhaber Stadtwerk Winterthur Untere Schöntalstrasse 12, 8402 Winterthur CH. Stadtwerk Winterthur wird vertreten durch Probst Partner AG Rechtsanwälte, Attorneys at law, Bahnhofplatz 18, 8401 Winterthur CH.


Marke Komfort.Strom ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Komfort.Strom ((fig.)), eingetragen durch Stadtwerk Winterthur, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.