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Bildmarke TAXI TaxiScreen von Getaboo GmbH (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.06.2015

Bildmarke 674403

Details zur Marke TAXI TaxiScreen ((fig.))

Gesuch Nr.

56711/2015

Bildmarke

TAXI TaxiScreen ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.06.2015

Hinterlegungs­datum

05.06.2015

Eintragsänderung

18.06.2015

Ablauf Schutzfrist

05.06.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 38

Inhaber

Getaboo GmbH
Rappenhalde 1
8307 Effretikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Apparate für die Aufnahme, Übermittlung, Verarbeitung und Wiedergabe von Ton, Bildern oder Daten.

Klasse 35

Dienstleistungen einer Werbeagentur, Bereitstellung und Vermietung von Werbeflächen und Aussenwerbeflächen.

Klasse 38

Übermittlung, Ausstrahlung und Empfang von Audio, Video, unbewegten und bewegten Bildern, Text und Daten in Echtzeit.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TAXI TaxiScreen ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 674403 gehört zu der Bildmarke «-» von Getaboo GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 674403 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Juni 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 674403 gehört dem Inhaber Getaboo GmbH Rappenhalde 1, 8307 Effretikon CH. Der Inhaber Getaboo GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke TAXI TaxiScreen ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TAXI TaxiScreen ((fig.)), eingetragen durch Getaboo GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.