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Bildmarke ZAHNÄRZTLICHES ZENTRUM SCHIERS von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.06.2015

Bildmarke 674225

Details zur Marke ZAHNÄRZTLICHES ZENTRUM SCHIERS ((fig.))

Gesuch Nr.

56071/2015

Bildmarke

ZAHNÄRZTLICHES ZENTRUM SCHIERS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.06.2015

Hinterlegungs­datum

01.06.2015

Eintragsänderung

15.06.2015

Ablauf Schutzfrist

01.06.2025

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

44

Inhaber

Zahnärztliches Zentrum Schiers AG
Schuderserstrasse 4
7220 Schiers CH
 

Vertreter

Britta Möllenberg-Kretzer
Aräliastrasse 26
7214 Grüsch CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 44

Medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ZAHNÄRZTLICHES ZENTRUM SCHIERS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 674225 gehört zu der Bildmarke «-» von Zahnärztliches Zentrum Schiers AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 674225 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Juni 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 674225 gehört dem Inhaber Zahnärztliches Zentrum Schiers AG Schuderserstrasse 4, 7220 Schiers CH. Zahnärztliches Zentrum Schiers AG wird vertreten durch Britta Möllenberg-Kretzer Aräliastrasse 26, 7214 Grüsch CH.


Marke ZAHNÄRZTLICHES ZENTRUM SCHIERS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ZAHNÄRZTLICHES ZENTRUM SCHIERS ((fig.)), eingetragen durch Zahnärztliches Zentrum Schiers AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.