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Bildmarke 673885 von Institut Ingenbohl, Mutterprovinz ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.06.2015

Bildmarke 673885

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

53654/2015

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.06.2015

Hinterlegungs­datum

27.03.2015

Eintragsänderung

04.06.2015

Ablauf Schutzfrist

27.03.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 43

Löschdatum

22.10.2025

Inhaber

Institut Ingenbohl, Mutterprovinz Schweiz
Klosterstrasse 10
6440 Ingenbohl-Brunnen CH
 

Vertreter

Ludwig + Partner AG
St. Alban-Vorstadt 110, Postfach 419
4010 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 673885 gehört zu der Bildmarke «-» von Institut Ingenbohl, Mutterprovinz Schweiz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 673885 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Juni 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 673885 gehört dem Inhaber Institut Ingenbohl, Mutterprovinz Schweiz Klosterstrasse 10, 6440 Ingenbohl-Brunnen CH. Institut Ingenbohl, Mutterprovinz Schweiz wird vertreten durch Ludwig + Partner AG St. Alban-Vorstadt 110, Postfach 419, 4010 Basel CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Institut Ingenbohl, Mutterprovinz Schweiz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.