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Wortmarke HOSPISOFT von OBA AG - Markeneintrag Nr. 673707


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.06.2015



Details zur Marke HOSPISOFT

Gesuch Nr.

52553/2015

Wortmarke

HOSPISOFT

Eintrag ins Markenregister

02.06.2015

Hinterlegungs­datum

04.03.2015

Eintragsänderung

02.06.2015

Ablauf Schutzfrist

04.03.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 20, 24

Inhaber

OBA AG
Auf dem Wolf 20
4002 Basel CH
 

Vertreter

BRAUNPAT AG
Peter Merian-Strasse 28
4052 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Orthopädische Artikel; Matratzen für Entbindungen; Matratzenschutzüberzüge für Inkontinente; Stützmatratzen für medizinische Zwecke; insbesondere Matratzen gegen Wundliegen; Antidekubitus-Matratzen; Spitalbettmatratzen; Pflegebettmatratzen.

Klasse 20

Matratzen; Kissen für Matratzen; Matratzenauflagen.

Klasse 24

Matratzenüberzüge.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag HOSPISOFT

Markeneintragung: Die Markennummer 673707 gehört zu der Wortmarke «HOSPISOFT» von OBA AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 673707 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. August 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 673707 gehört dem Inhaber OBA AG Auf dem Wolf 20, 4002 Basel CH. OBA AG wird vertreten durch BRAUNPAT AG Peter Merian-Strasse 28, 4052 Basel CH.


Marke HOSPISOFT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HOSPISOFT, eingetragen durch OBA AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.