Home  »  Meldung vom 11.08.2025  »  Marke Robin Food ((fig.)) von Bernhard Tomala

Bildmarke Robin Food ((fig.)) von Bernhard Tomala - ... 673170


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.05.2015

Bildmarke 673170

Details zur Marke Robin Food ((fig.))

Gesuch Nr.

50554/2015

Bildmarke

Robin Food ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.05.2015

Hinterlegungs­datum

16.01.2015

Eintragsänderung

19.05.2015

Ablauf Schutzfrist

16.01.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Löschdatum

09.08.2025

Inhaber

Bernhard Tomala
Am Sportfeld 4 A
61476 Kronberg DE
 

Vertreter

Daniel Schneeberger
Lismeracker 8
5014 Gretzenbach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 43

Verpflegung von Gästen in Schnellimbiss-Restaurants, Snackbars und an mobilen Verkaufsständen (z.B. Imbisswagen); Zubereitung und Vorhalten von Speisen zum Mitnehmen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Robin Food ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 673170 gehört zu der Bildmarke «Robin Food ((fig.))» von Bernhard Tomala. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 673170 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Mai 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 673170 gehört dem Inhaber Bernhard Tomala Am Sportfeld 4 A, 61476 Kronberg DE. Bernhard Tomala wird vertreten durch Daniel Schneeberger Lismeracker 8, 5014 Gretzenbach CH.


Marke Robin Food ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Robin Food ((fig.)), eingetragen durch Bernhard Tomala, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.