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Wortmarke EIGHTY ONE POWERDRINK von EIGHTY-ONE-SWITZERLAND ... 673000


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 12.05.2015



Details zur Marke EIGHTY ONE POWERDRINK

Gesuch Nr.

63664/2014

Wortmarke

EIGHTY ONE POWERDRINK

Eintrag ins Markenregister

12.05.2015

Hinterlegungs­datum

19.11.2014

Eintragsänderung

12.05.2015

Ablauf Schutzfrist

19.11.2024

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Inhaber

EIGHTY-ONE-SWITZERLAND AG
Meisenweg 7
9463 Oberriet CH
 

Vertreter

Flurin Turnes, Rechtsanwalt
Neugasse 35
9000 St. Gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag EIGHTY ONE POWERDRINK

Markeneintragung: Die Markennummer 673000 gehört zu der Wortmarke «EIGHTY ONE POWERDRINK» von EIGHTY-ONE-SWITZERLAND AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 673000 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Mai 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 673000 gehört dem Inhaber EIGHTY-ONE-SWITZERLAND AG Meisenweg 7, 9463 Oberriet CH. EIGHTY-ONE-SWITZERLAND AG wird vertreten durch Flurin Turnes, Rechtsanwalt Neugasse 35, 9000 St. Gallen CH.


Marke EIGHTY ONE POWERDRINK mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EIGHTY ONE POWERDRINK, eingetragen durch EIGHTY-ONE-SWITZERLAND AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.