Home  »  Meldung vom 16.05.2024  »  NOVELTEAK von Novelteak AG

Bildmarke NOVELTEAK von Novelteak AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.04.2015

Bildmarke 672492

Details zur Marke NOVELTEAK ((fig.))

Gesuch Nr.

56749/2014

Bildmarke

NOVELTEAK ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

29.04.2015

Hinterlegungs­datum

06.06.2014

Eintragsänderung

29.04.2015

Ablauf Schutzfrist

06.06.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

19, 20

Inhaber

Novelteak AG
Bahnhofstrasse 1
6340 Baar CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Bern),
Eigerstrasse 2, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Asphalt, Pech und Bitumen; Stützen (Streben) für Wäscheleinen aus Kunststoff.

Klasse 20

Plakattafeln aus Kunststoff; Raffrollos aus Bambus; Schilder aus Kunststoff; Sprossenleitern aus Kunststoff; Statuen, Figuren und Kunstwerke sowie Verzierungen und Dekorationen aus Wachs, Gips oder Kunststoff, soweit in dieser Klasse enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag NOVELTEAK ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 672492 gehört zu der Bildmarke «-» von Novelteak AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 672492 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Mai 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 672492 gehört dem Inhaber Novelteak AG Bahnhofstrasse 1, 6340 Baar CH. Novelteak AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Bern), Eigerstrasse 2, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke NOVELTEAK ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke NOVELTEAK ((fig.)), eingetragen durch Novelteak AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.