Home  »  Meldung vom 06.02.2025  »  Marke VOELKERLAW CH rechtsanwälte attorneys at law ((fig.)) von Mathias Völker

VOELKERLAW CH rechtsanwälte attorneys at law ((fig.)) (672154)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 672154

Details zur Marke VOELKERLAW CH rechtsanwälte attorneys at law ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

51469/2015

Bildmarke

VOELKERLAW CH rechtsanwälte attorneys at law ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

20.04.2015

Hinterlegungs­datum

06.02.2015

Ablauf Schutzfrist

06.02.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

45

Inhaber

Mathias Völker
Hueberstrasse 17
8304 Wallisellen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag VOELKERLAW CH rechtsanwälte attorneys at law ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 672154 gehört zu der Bildmarke «VOELKERLAW CH rechtsanwälte attorneys at law ((fig.))» von Mathias Völker. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 672154 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 672154 gehört dem Inhaber Mathias Völker Hueberstrasse 17, 8304 Wallisellen CH. Der Inhaber Mathias Völker hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke VOELKERLAW CH rechtsanwälte attorneys at law ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke VOELKERLAW CH rechtsanwälte attorneys at law ((fig.)), eingetragen durch Mathias Völker, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.