Home  »  Meldung vom 23.06.2025  »  Marke Permit24 von Sgier und Partner GmbH

Wortmarke Permit24 von Sgier und Partner GmbH - ... 671418


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 31.03.2015



Details zur Marke Permit24

Gesuch Nr.

63998/2014

Wortmarke

Permit24

Eintrag ins Markenregister

31.03.2015

Hinterlegungs­datum

27.11.2014

Eintragsänderung

31.03.2015

Ablauf Schutzfrist

27.11.2024

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

45

Löschdatum

21.06.2025

Inhaber

Sgier und Partner GmbH
Gartenstrasse 36
8002 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 45

Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienstleistungen für den Schutz von Sachwerten oder Personen; Dienstleistungen eines Detektivs; Babysitting; Begleitung von Personen als Gesellschafter, Mediation; Ehevermittlung, Vermittlung von Bekanntschaften; Erstellung von Horoskopen; Bestattungen, Feuerbestattungen, Organisation von religiösen Veranstaltungen; Vermietung von Bekleidungsstücken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Permit24

Markeneintragung: Die Markennummer 671418 gehört zu der Wortmarke «Permit24» von Sgier und Partner GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 671418 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. März 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 671418 gehört dem Inhaber Sgier und Partner GmbH Gartenstrasse 36, 8002 Zürich CH. Der Inhaber Sgier und Partner GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Permit24 mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Permit24, eingetragen durch Sgier und Partner GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.