Home  »  Meldung vom 03.12.2024  »  Marke BLUEBEAM von BLUEBEAM SOFTWARE, INC.

Wortmarke BLUEBEAM von BLUEBEAM SOFTWARE, INC. - ... 671300


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.03.2015



Details zur Marke BLUEBEAM

Gesuch Nr.

64345/2014

Wortmarke

BLUEBEAM

Eintrag ins Markenregister

27.03.2015

Hinterlegungs­datum

04.12.2014

Eintragsänderung

27.03.2015

Ablauf Schutzfrist

04.12.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

BLUEBEAM SOFTWARE, INC.
55 South Lake Avenue, Suite 900
91101 Pasadena, CA US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Erziehung und Ausbildung, nämlich Organisation und Durchführung von Seminaren, Workshops, Konferenzen und Schulungen in den Bereichen Computersoftware und Computersoftware-Anwendungsnutzung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BLUEBEAM

Markeneintragung: Die Markennummer 671300 gehört zu der Wortmarke «BLUEBEAM» von BLUEBEAM SOFTWARE, INC.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 671300 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. März 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 671300 gehört dem Inhaber BLUEBEAM SOFTWARE, INC. 55 South Lake Avenue, Suite 900, 91101 Pasadena, CA US. BLUEBEAM SOFTWARE, INC. wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke BLUEBEAM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BLUEBEAM, eingetragen durch BLUEBEAM SOFTWARE, INC., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.