Home  »  Meldung vom 11.08.2025  »  Marke RAXIBAB von Emergent Manufacturing Operations Baltimore LLC

Wortmarke RAXIBAB von Emergent Manufacturing Operations ... 670356


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.03.2015



Details zur Marke RAXIBAB

Gesuch Nr.

50496/2015

Wortmarke

RAXIBAB

Eintrag ins Markenregister

06.03.2015

Hinterlegungs­datum

15.01.2015

Eintragsänderung

06.03.2015

Ablauf Schutzfrist

15.01.2025

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

09.08.2025

Inhaber

Emergent Manufacturing Operations Baltimore LLC
5901 East Lombard Street
21224 Baltimore, Maryland US
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und medizinische Präparate und Substanzen; Vakzine.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RAXIBAB

Markeneintragung: Die Markennummer 670356 gehört zu der Wortmarke «RAXIBAB» von Emergent Manufacturing Operations Baltimore LLC. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 670356 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. März 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 670356 gehört dem Inhaber Emergent Manufacturing Operations Baltimore LLC 5901 East Lombard Street, 21224 Baltimore, Maryland US. Emergent Manufacturing Operations Baltimore LLC wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke RAXIBAB mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RAXIBAB, eingetragen durch Emergent Manufacturing Operations Baltimore LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.