Details zur Marke bauwirtschaft ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
51392/2014
Bildmarke
bauwirtschaft ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
06.03.2015
Hinterlegungsdatum
04.02.2014
Eintragsänderung
06.03.2015
Ablauf Schutzfrist
04.02.2034
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
41
Farbanspruch
Rot, weiss.
Inhaber
Weinbergstrasse 49
8042 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 41
Zurverfügungstellen einer Online-Zeitschrift mit Informationen über Computerspiele; Veröffentlichung von Zeitschriften und nicht-periodischen Publikationen, mit Ausnahme von Werbetexten; Veröffentlichung von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form; Veröffentlichung von Zeitschriften in elektronischer Form im Internet; Veröffentlichung von Zeitschriften in elektronischer Form; Veröffentlichung von Verbraucherzeitschriften; Verleih von Büchern und Zeitschriften; Multimedia-Veröffentlichung von Zeitschriften, Journalen und Zeitungen; Herausgabe von Magazinen und Zeitschriften auf elektronischem Weg; Ausleihe von Zeitschriften und Zeitungen; Veröffentlichung von Druckerzeugnissen (ausgenommen Werbetexte), auch in Form von elektronischen Medien, einschliesslich CD-ROMs, insbesondere von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen; Veröffentlichung von Druckerzeugnissen (ausgenommen Werbetexte), insbesondere von Zeitschriften, Zeitungen und Büchern; Veröffentlichung von Texten (ausser Werbetexte) im Internet, insbesondere von Büchern, Zeitschriften, Katalogen und Zeitungen; Veröffentlichung von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen auf dem Internet; Veröffentlichung von Büchern, Zeitschriften und Texten (ausgenommen Werbetexte); Veröffentlichung von Büchern, Zeitschriften, Magazinen, Zeitungen und Mitteilungsblättern; Veröffentlichung von Büchern, Zeitschriften; Veröffentlichung und Herausgabe von Druckerzeugnissen, Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, ausgenommen für Werbezwecke; Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und andern Informationsträgern, auch via Telekommunikationsnetzwerke; Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften; Publizieren einer Kundenzeitschrift im Internet; Publikation von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form, auch im Internet; Online-Veröffentlichung von Druckerzeugnissen (ausgenommen Werbetexte), insbesondere von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Multimedia-Veröffentlichung von Drucksachen, Büchern, Magazinen, Zeitschriften, Zeitungen, Newsletters, Anleitungen, Karten, Grafiken, Fotografien, Videos, Musik und elektronischen Publikationen; Herausgabe von Zeitschriften, Katalogen und Prospekten; Herausgabe von Zeitschriften; On-line Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Online-Publikation von elektronischen Zeitungen, Zeitschriften und Magazinen; Publikation von Büchern, Magazinen und Zeitschriften.
Zusammenfassung zum Markeneintrag bauwirtschaft ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 670334 gehört zu der Bildmarke «-» von Schweizerischer Baumeisterverband SBV. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 670334 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. September 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 670334 gehört dem Inhaber Schweizerischer Baumeisterverband SBV Weinbergstrasse 49, 8042 Zürich CH. Der Inhaber Schweizerischer Baumeisterverband SBV hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke bauwirtschaft ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke bauwirtschaft ((fig.)), eingetragen durch Schweizerischer Baumeisterverband SBV, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.