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Bildmarke asomatic ag von Asomatic AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.02.2015

Bildmarke 669402

Details zur Marke asomatic ag ((fig.))

Gesuch Nr.

64753/2014

Bildmarke

asomatic ag ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

10.02.2015

Hinterlegungs­datum

12.12.2014

Eintragsänderung

10.02.2015

Ablauf Schutzfrist

12.12.2024

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 9

Inhaber

Asomatic AG
Turbistrasse 21
6280 Hochdorf CH
 

Vertreter

Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte
Schwäntenmos 14
8126 Zumikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Maschinen und deren Bestandteile für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffen, für die Konfektionierung von Kabeln sowie für die Bearbeitung von Metall.

Klasse 9

Prozess- und Antriebssteuerungen für solche Maschinen, einschliesslich dazugehörige Computerprogramme (Software).

Zusammenfassung zum Markeneintrag asomatic ag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 669402 gehört zu der Bildmarke «-» von Asomatic AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 669402 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Oktober 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 669402 gehört dem Inhaber Asomatic AG Turbistrasse 21, 6280 Hochdorf CH. Asomatic AG wird vertreten durch Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte Schwäntenmos 14, 8126 Zumikon CH.


Marke asomatic ag ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke asomatic ag ((fig.)), eingetragen durch Asomatic AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.